Wohngebäudeversicherung

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WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG

Die verbundene Wohngebäudeversicherung schützt den Gebäudeeigentümer vor den Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben. Der Versicherungsgegenstand ist das Wohngebäude ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen. Ziel ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten nach einem Schadenfall. Sind dabei Gefahrenquellen entstanden, müssen diese beseitigt werden. Schäden sind notdürftig zu reparieren, damit sie nicht noch größer werden.

Die Angaben bei Schadensmeldung müssen wahrheitsgetreu und nachweisbar sein. Aufgetretene Schäden sollten in einer Schadensliste aufgeführt und durch Fotos bzw. Filme dokumentieren werden. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, Zeugen zu benennen. Die Versicherung muss zudem die Möglichkeit haben, die Schäden zu begutachten. Deshalb sollten kaputte Gegenstände am besten erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgt werden!

Im Falle eines Schadens melden Sie dies unverzüglich dem Versicherer (insbesondere bei Sturm). Viele Gesellschaften halten hierzu entsprechende Notrufnummern bereit. Nähere Informationen wie Sie sich verhalten sollen, erhalten Sie bei Ihrem ATVANTIS-Ansprechpartner bei Vertragsabschluss.

Versicherte Sachen sind insbesondere:

  • die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude
  • Gebäudezubehör (Klingel-, Briefkastenanlage, Müllboxen, Terrassen)
  • sonstiges Gebäudezubehör, soweit ausdrücklich vereinbart (Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Hundehütten, Hof- und Gehwegbefestigungen)
  • Einbaumöbel (Einbauküchen), die individuell für ein Gebäude gefertigt wurden
  • Gebäudezubehör, soweit es sich im Gebäude befindet oder am Gebäude angebracht ist und der Instandhaltung oder zu Wohnzwecken dient

Nicht versicherte Sachen sind nachträglich vom Mieter auf dessen Kosten eingefügte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt, wie beispielsweise die Markise des Mieters.

Beispiele für Schadenfälle und Abgrenzungen zu anderen Versicherungen:

  • Hat der Orkan Ziegel und Dachpappe mitgehen lassen, müssen Sie dies nicht einzeln nachweisen. Nach den Versicherungsbedingungen reicht es aus, dass es vorher eine offizielle Sturmwarnung gegeben hat und auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt worden sind.
  • Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, ist die Teilkaskoversicherung in der Zahlungspflicht. Versichert ist allerdings nicht der Wiederbeschaffungswert, also der Neupreis des Fahrzeuges, sondern nur der Wert, den es zum Zeitpunkt der Schadensmeldung noch hat (Zeitwert).
  • Hat ein Ziegel von einem nicht gewarteten Dach einen Schaden angerichtet, muss der Hausbesitzer bzw. deren Haftpflichtversicherung dafür aufkommen. War das Dach vor den Windböen in Ordnung, gilt dies als "höhere Gewalt", und der Eigentümer haftet nicht für den Schaden.
  • Bei überfluteten Kellern springt die Elementarversicherung ein. Diese reguliert Schäden bei Überschwemmung, Erdbeben und Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen. Allerdings gibt es diesen elementaren Schutz im Katastrophenfall meist nur im Paket.