WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG
Die verbundene Wohngebäudeversicherung schützt den Gebäudeeigentümer vor den Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben. Der Versicherungsgegenstand ist das Wohngebäude ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen. Ziel ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten nach einem Schadenfall. Sind dabei Gefahrenquellen entstanden, müssen diese beseitigt werden. Schäden sind notdürftig zu reparieren, damit sie nicht noch größer werden.
Die Angaben bei Schadensmeldung müssen wahrheitsgetreu und nachweisbar sein. Aufgetretene Schäden sollten in einer Schadensliste aufgeführt und durch Fotos bzw. Filme dokumentieren werden. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, Zeugen zu benennen. Die Versicherung muss zudem die Möglichkeit haben, die Schäden zu begutachten. Deshalb sollten kaputte Gegenstände am besten erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgt werden!
Im Falle eines Schadens melden Sie dies unverzüglich dem Versicherer (insbesondere bei Sturm). Viele Gesellschaften halten hierzu entsprechende Notrufnummern bereit. Nähere Informationen wie Sie sich verhalten sollen, erhalten Sie bei Ihrem ATVANTIS-Ansprechpartner bei Vertragsabschluss.
Versicherte Sachen sind insbesondere:
Nicht versicherte Sachen sind nachträglich vom Mieter auf dessen Kosten eingefügte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt, wie beispielsweise die Markise des Mieters.
Beispiele für Schadenfälle und Abgrenzungen zu anderen Versicherungen: