Unfallversicherung

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UNFALLVERSICHERUNG

Eine Unfallversicherung ist wichtig, wenn keine gesetzlichen Rentenansprüche bestehen oder keine Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung geltend gemacht werden können. Dies betrifft vor allem Kinder, Schüler, Studenten oder Personen ohne Beruf. Wichtig ist die Vereinbarung einer hohen Versicherungssumme für den Fall, dass ein Unfall zur Invalidität führt.

Eine Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer für die im Vertrag versicherte(n) Personen im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Meistens gilt der Versicherungsschutz weltweit und rund um die Uhr.

In § 178 (2), S.1 VVG wird der Unfallbegriff folgendermaßen definiert: “Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.”

Bei Bedarf können in vielen Fällen zusätzliche Leistungen mitversichert werden:

  • Tod durch Unfall
  • Krankenhaustagegeld
  • Kosmetische Operationen
  • Bergungskosten
  • Kurkostenbeihilfe
  • Sofortleistung bei schweren Verletzungen
  • Leistungen bei Knochenbrüchen