Private Haftpflichtversicherung

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PRIVATE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Grundsätzlich gilt:
Wer anderen durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss dafür in voller Höhe aufkommen. Das betrifft nicht nur den Rotweinfleck auf der teuren Tischdecke, sondern auch Unfälle, bei denen Personen zu Schaden kommen. Im schlimmsten Fall haftet der Verursacher mit seinem gesamten Vermögen. Ohne Versicherungsschutz kann dies den finanziellen Ruin bedeuten. Schon deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung ein Muss. Sie gilt nur für den privaten Bereich und versichert Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Kommt es zu Schadenersatzansprüchen, prüft und zahlt der Versicherer nicht nur den Schaden, sondern schützt auch vor unberechtigten Forderungen. Bei einem Rechtsstreit führt der Versicherer den Prozess und trägt dafür die Kosten.

Was ist versichert? 
Verursachen Sie als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall, lassen Sie die teure Vase ihres Gastgebers fallen oder fängt Ihr Weihnachtsbaum Feuer und setzt auch die Wohnung des Nachbarn in Brand, ist dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung.

Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die im privaten Umfeld des Versicherten entstehen. Das betrifft vor allem Bereiche wie Freizeit, Sport, Nachbarschaft oder Familie. Neben Sach- und Vermögensschäden kommt die Haftpflichtversicherung auch für Kosten auf, wenn Personen verletzt werden.

Nicht versichert sind hingegen in der Regel:

  • Schäden an beweglichen Sachen, die gemietet, geliehen oder gepachtet sind sowie
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden,
  • Schäden, die während der beruflichen Tätigkeit entstanden sind, Schäden, die der Versicherte selbst erleidet oder die von Angehörigen, die im selben Haushalt wohnen oder zu den mitversicherten Personen gehören,
  • Schäden, die durch eigene Haustiere verursacht wurden (z. B. Hund, Pferd - hierfür gibt es spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherungen).

Wer ist versichert?
In der privaten Haftpflichtversicherung sind Familienangehörige automatisch mitversichert. Für unverheiratete volljährige Kinder gilt dies so lange, wie sie zur Schule gehen oder sie sich in einer unmittelbar daran anschießenden Berufsausbildung befinden.

Einige Versicherer bieten auch an, die Kinder mitzuversichern, wenn sie nach der ersten Ausbildung arbeitslos sind oder eine zweite Ausbildung absolvieren. Auch Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können in den Versicherungsschutz miteinbezogen werden.

Versicherungshöhe:
Die Haftpflichtversicherung greift nicht nur bei Bagatellschäden, wie der zerbrochenen Vase oder dem Rotweinfleck auf dem Sofabezug, sondern auch wenn Menschen zu Schaden kommen. Ein verursachter Unfall könnte zum Beispiel Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder auch eine Rentenzahlung zur Folge haben. Deshalb sollte die Versicherungssumme lieber höher als niedriger sein.

Quelle: vzth.de